Die Bayerische Staatsregierung hat heute die Neufassung des Verfassungsschutz Gesetzes beschlossen. Darin wird festgelegt, dass der Verfassungsschutz Rechner online durchsuchen darf. Hier die offizielle Mitteilung. Bis zur Verabschiedung des Gesetzes im Landtag will man aber bis April warten, um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten.